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Glossar
Heilmittelverordnung
Eine Heilmittelverordnung ist das ärztliche Rezept für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Podologie. Sie wird auf dem Vordruck Muster 13 ausgestellt. Welche Erkrankungen zur Verordnung berechtigen, legt der Heilmittelkatalog fest.
Wann gibt es Podologie auf Rezept?
- Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF)
- Fußschäden bei sensibler oder sensomotorischer Neuropathie (NF)
- Fußschäden bei Querschnittsyndrom (QF)
- Eingewachsener Zehennagel – Behandlung mit Nagelkorrekturspange (UI)
Wichtig zu wissen
- Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen.
- Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung (10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung), sofern sie nicht befreit sind.
- Kosmetische Fußpflege ist nie verordnungsfähig.
Fragen zu Kosten und Ablauf beantworten wir in unseren FAQ. Für Ärztinnen und Ärzte haben wir alle Angaben auf der Seite Für Ärzte zusammengestellt.