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12.05.2026 | Lesezeit


Neue Preisgestaltung für Privatpatienten: Einführung eines Faktors von 1,5

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie transparent über eine Anpassung unserer Preisgestaltung für Privatpatientinnen und Privatpatienten informieren. Ab sofort führen wir bei Behandlungen auf Privatrezept einen Abrechnungsfaktor von 1,5 ein.

Unsere Preise orientieren sich weiterhin grundsätzlich an den aktuellen Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung, also den GKV-Preisen. Diese bilden für uns nach wie vor die Grundlage einer fairen und nachvollziehbaren Vergütung podologischer Leistungen.

Warum führen wir einen Faktor für Privatrezept-Behandlungen ein?

Podologische Behandlungen erfordern Zeit, Fachwissen, Sorgfalt und eine hohe hygienische Qualität. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Praxen stetig: Dokumentation, Materialkosten, Hygienevorgaben, Fortbildungen, Personal- und Raumkosten sowie der organisatorische Aufwand nehmen kontinuierlich zu.

Die Vergütung über gesetzliche Krankenkassen ist klar geregelt. Bei Privatpatientinnen und Privatpatienten beziehungsweise bei Behandlungen mit Privatrezept besteht jedoch ein anderer Abrechnungsrahmen. Um diesen Mehraufwand angemessen abzubilden und gleichzeitig eine transparente Preisstruktur zu schaffen, berechnen wir künftig für Privatrezepte den Faktor 1,5 auf Grundlage der GKV-Preise.

Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie mit einem Privatrezept zu uns kommen, wird die jeweilige podologische Leistung weiterhin auf Basis des entsprechenden GKV-Preises berechnet. Dieser Preis wird dann mit dem Faktor 1,5 multipliziert.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Beträgt der GKV-Preis für eine Leistung 50 Euro, ergibt sich bei einem Faktor von 1,5 ein Privatpreis von 75 Euro.

So bleibt unsere Preisgestaltung nachvollziehbar, transparent und an den bekannten GKV-Sätzen orientiert.

Wichtig für Privatpatientinnen und Privatpatienten

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen je nach Tarif, Vertrag und individuellen Bedingungen unterschiedlich ausfallen kann. Es kann daher sein, dass Ihre Versicherung nicht den vollständigen Rechnungsbetrag übernimmt.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei Unsicherheiten vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu informieren.

Unser Anspruch bleibt unverändert

Auch mit der neuen Preisgestaltung bleibt unser Ziel dasselbe: Wir möchten Ihnen eine fachgerechte, sorgfältige und hochwertige podologische Behandlung bieten. Transparenz, Qualität und Verlässlichkeit stehen für uns weiterhin im Mittelpunkt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Praxis.

Ihr Team der Praxis
Podologie Schley