Wichtige Hinweise vor Ihrem Termin in unserer podologischen Praxis
Damit Ihre podologische Behandlung reibungslos verläuft und wir ausreichend Zeit für Ihre individuellen Beschwerden haben, bitten wir Sie, vor Ihrem ersten Besuch einige Punkte zu beachten:
1. Was Sie zur Behandlung mitbringen sollten
Bitte erscheinen Sie mit sauberen Füßen und bringen Sie, falls vorhanden, aktuelle ärztliche Unterlagen oder Befunde mit. Tragen Sie Ihre gewohnten Alltagsschuhe – so können wir besser beurteilen, ob Ihre Fußprobleme eventuell durch ungeeignetes Schuhwerk begünstigt werden und Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen für besser geeignetes Schuhwerk geben.
2. Was ist eine Heilmittelverordnung?
Eine Heilmittelverordnung (auch Rezept genannt) ist ein ärztlich ausgestelltes Formular, mit dem Sie eine podologische Therapie erhalten können – z. B. zur Behandlung von Nagelveränderungen, Hornhautproblemen oder eingewachsenen Nägeln. Diese Verordnung wird von Ihrer Hausärzt:in, Diabetolog:in, Hautärzt:in oder Orthopäd:in ausgestellt – insbesondere bei medizinischen Fußproblemen wie z. B. Diabetes mellitus mit Neuropathie oder Angiopathie.
Auch bei der Behandlung mit Nagelspangen (z. B. bei eingewachsenen Nägeln) kann eine Heilmittelverordnung erforderlich sein. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihre:r Ärzt:in und weisen Sie auf die Möglichkeit der podologischen Komplexbehandlung oder Nagelspangenkorrektur hin.
Wichtig: Die Verordnung darf zum Zeitpunkt des ersten Behandlungstermins nicht älter als 28 Tage sein.
3. Behandlungsvertrag und Datenschutz – jetzt schon vorbereiten
Um Wartezeiten zu verkürzen, können Sie bereits vor Ihrem Termin unseren Behandlungsvertrag sowie die Datenschutzerklärung in Ruhe zu Hause ausfüllen.
Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, erhalten Sie die Formulare selbstverständlich auch bei uns vor Ort